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Schirmherrschaft 2018: Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch


„Der Christopher-Street-Day Karlsruhe erinnert in diesem Jahr daran, dass Menschen immer noch in zahlreichen Ländern wegen ihrer sexuellen Orientierung nicht akzeptiert und in vielen Ländern auch verfolgt werden. Er will auf ihre Nöte aufmerksam machen und dafür werben, sich für die Verbesserung ihrer Lage einzusetzen. Wir können gemeinsam zeigen, dass Menschen, deren sexuelle Orientierung nicht derjenigen der Mehrheit entspricht, wie jeder Mensch Teil der Schöpfung sind und nur in ihrem Anderssein akzeptiert werden möchten. Damit lenkt der Karlsruher Christopher-Street-Day unseren Blick aber zugleich auch auf uns selbst. Wir haben bei dem Abbau der Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung viel erreicht. Er bleibt aber eine Herausforderung, der wir uns stellen sollten. „Nicht auf die sexuelle Orientierung kommt es an,“ so Johanna Schmidt-Räntsch, „sondern auf die Gaben und Talente jedes Einzelnen. Jeder sollte sich entfalten und zum Wohle Aller einbringen können. Ich selbst habe diese wohltuende Haltung am Bundesgerichtshof erfahren und wünsche sie jedem Menschen.“ Die Menschen in Karlsruhe lädt sie ein, „sich auf die Vielfalt einzulassen, die sich in dieser Stadt bietet und die auf dem Christopher-Street-Day sichtbar werden wird.“

Der CSD Karlsruhe findet am 02. Juni statt und steht unter dem Motto „Verliebt, verlobt, verfolgt.“ Ein buntes Familienfest lädt ab 11h bis in die Abendstunden auf den Stephanplatz ein; die Demoparade selbst zieht ab 14h durch die Stadt. Das Organisationsteam rechnet wie in den Vorjahren mit etwa tausend Teilnehmenden an der Parade und hofft auf viele Mitfeiernde am Straßenrand und auf dem Stephanplatz.

Frau Prof. Dr. Johanna Schmidt-Räntsch ist seit 30 Jahren verheiratet und lebt mit ihrer Frau in Berlin. Sie ist seit 15 Jahren Richterin im V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, seit Ende 2014 dessen stellvertretende Vorsitzende. Die in Bonn geborene Juristin studierte an den Universitäten Bonn und Genf Rechtswissenschaft, wurde 1983 promoviert und 2011 zur Honorarprofessorin an der Humboldt-Universität zu Berlin ernannt. Sie war von 1984 bis 1989 an Amts- und Landgerichten in Nordrhein-Westfalen und von 1989 bis 2002 in Gesetzgebungsreferaten des Bundesjustizministeriums eingesetzt. Sie hat unter anderen die Gesetze zur Einführung des elektronischen Grundbuchs, zur Modernisierung des Schuldrechts und den ersten Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes betreut.

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