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CSD Karlsruhe fordert Rücknahme der geänderten Meldeverordnung

Kurz vor dem Inkrafttreten der geänderten baden-württembergischen Meldeverordnung (MVO) fordert der CSD Karlsruhe die Landesregierung auf, die Neuregelung zurückzunehmen. Ab Sonntag, 1. November, müssen Meldebehörden die örtlich zuständige Polizeidienststelle und das Landeskriminalamt automatisch über Namensänderungen und Änderungen des Geschlechtseintrags von Personen informieren. Die Polizei erhält dadurch auch dann Informationen über eine Änderung des Geschlechtseintrags sowie den früheren Vornamen und den bisherigen Geschlechtseintrag, wenn diese Angaben für ihre Arbeit zu diesem Zeitpunkt überhaupt nicht erforderlich sind. Der CSD kritisiert diese Änderung und fordert deren Rücknahme.

Bislang sah § 8 Absatz 1 MVO eine automatische Mitteilung des geänderten Datensatzes an die Polizei ausschließlich bei Anmeldung eines Wohnsitzes vor. Künftig werden Namens- und Geschlechtseintragsänderungen zu weiteren automatischen Übermittlungsanlässen. Besonders betroffen von dieser Regelung sind trans*, inter* und nicht-binäre Menschen, die ihre Angaben nach dem Selbstbestimmungsgesetz ändern lassen.

Der CSD Karlsruhe erkennt an, dass die Polizei Menschen eindeutig identifizieren können muss. Kritisch sieht der Verein jedoch, dass Namensänderungen und Änderungen des Geschlechtseintrags künftig grundsätzlich automatisch an die Polizei gemeldet werden. Zwar sollen die übermittelten Informationen wohl gelöscht werden, wenn zu einer Person keine entsprechenden polizeilichen Daten gespeichert sind. Die Übermittlung der sensiblen Angaben hat dann aber bereits stattgefunden. Aus Sicht des CSD entsteht dadurch ein zusätzliches Risiko für unberechtigte Zugriffe und einen möglichen Missbrauch der Daten. Der CSD hält diese vorsorgliche Weitergabe für unverhältnismäßig und fordert, dass personenbezogene Daten nur dann an die Polizei übermittelt werden, wenn dafür ein konkreter Bedarf besteht.

Der Verein appelliert an die Karlsruher Parteien, sich öffentlich mit den Folgen der Verordnung auseinanderzusetzen, ihre Landtagsabgeordneten anzusprechen und auf eine Rücknahme hinzuwirken. Auch örtliche Vereine, Verbände und andere gesellschaftliche Institutionen seien gefordert, das Thema aufzugreifen.

Der CSD Karlsruhe schließt sich damit den Forderungen des Queeren Netzwerks Baden-Württemberg und weiterer Organisationen an. Für den 31. Oktober und 1. November sind landesweit Protestaktionen angekündigt.

„Wer seinen Vornamen oder Geschlechtseintrag ändern lässt, muss sich darauf verlassen können, dass frühere Angaben geschützt bleiben. Ihre automatische Weitergabe an die Polizei, ohne dass ein konkreter Bedarf besteht, halten wir für unverhältnismäßig“, so der CSD Karlsruhe. „Die Offenlegung früherer Angaben kann Betroffene gegen ihren Willen outen und Diskriminierung begünstigen.“

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